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Neuerungen, die 2021 in Kraft getreten sind
Mit dem AbgÄG 2020 wurde das E-Commerce-Paket der EU in Österreich umgesetzt. Es enthält eine umfassende Neuregelung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Fernverkäufen sowie eine Ausweitung des One-Stop-Shop-Systems, die ursprünglich mit in Kraft treten sollten, aufgrund der COVID-19-Pandemie jedoch mit dem COVID-19-StMG (BGBl I 2021/3) auf verschoben wurden.
Die Änderungen im Überblick:
Bei den innergemeinschaftlichen Versandhandelslieferungen erfolgt die Besteuerung grundsätzlich im Bestimmungsmitgliedstaat. Dazu wurde die Lieferschwelle abgeschafft. Um den Verwaltungsaufwand für die Unternehmer zu verringern, können die weltweiten Versandhandelslieferungen über den EU-One-Stop-Shop in einem Mitgliedsland erklärt werden.
Kleinstunternehmen, die ihr Unternehmen in Österreich betreiben und außerhalb Österreichs keine Betriebsstätte haben und deren Umsätze aus innergemeinschaftlichen Versandhandelslieferungen und aus elektronisch erbrachten sonstigen Leistungen sowie Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistung den Betrag von 10.000 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr nicht und im laufenden Kalenderjahr noch ni...