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Erläuterungen zum Formular E 1
Seite 1 der Einkommensteuererklärung
E1
Angaben zur Person
Außer dem Familiennamen und dem Vornamen ist auch die Sozialversicherungsnummer einzutragen. Durch die Versicherungsnummer ist die Person des Steuerpflichtigen eindeutig definiert. Es gibt wenige österreichische Steuerpflichtige, die keine Versicherungsnummer haben. Solche Steuerpflichtigen haben hier anstelle der Versicherungsnummer ihr Geburtsdatum anzugeben. Die Angaben über Familienstand und Datum der Änderung des Familienstands können für die Zuerkennung des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrags sowie für den Selbstbehalt bei außergewöhnlicher Belastung von Bedeutung sein. Als Adresse ist die Wohnadresse (nicht die Betriebsadresse) anzugeben. Haben Sie mehrere Wohnungen, ist die Wohnung anzugeben, in der Sie sich überwiegend aufhalten.
Seite 2 der Einkommensteuererklärung
E2
Angaben zum (Ehe-)Partner
Außer dem Familiennamen und dem Vornamen ist auch die Sozialversicherungsnummer einzutragen. Durch die Versicherungsnummer können auch Angaben über das Einkommen des (Ehe-)Partners überprüft werden. Die Angaben über den Ehepartner oder über den Partner bei einer Partnerschaft mit Kind und die Einkünfte des Partners sind n...