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SWK 4-5, 5. Februar 2021, Seite 290

Allgemeiner Überblick

Die UStR 2000 dienen als allgemeiner Auslegungsbehelf zum Umsatzsteuerrecht; der UStR-Wartungserlass 2020, BMF 2020-0.806.882, BMF-AV 2020/192, wurde am veröffentlicht. Regelmäßige Informationen über alle umsatzsteuerlichen Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis bietet das Umsatzsteuer-Update.

Literatur: M. Mayr, Umsatzsteuer-Update Jänner 2021: Highlights des UStR-Wartungserlasses 2020, SWK 3/2021, 136.

1. Wann müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Grundsätzlich ist jeder Unternehmer iSd UStG verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Unternehmer, die im Inland keine Umsätze ausgeführt haben oder nur Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, und die ausschließlich eine Steuer gemäß § 19 Abs 1 Satz 2 oder Abs 1a UStG schulden, hinsichtlich deren sie zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sind, werden nur S. 291 dann zur Steuer veranlagt, wenn sie dies ausdrücklich schriftlich beantragen. Folgende Unternehmer sind zudem von der Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung befreit:

1.

Kleinunternehmer (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG), deren Umsätze nach § 1 Abs 1 Z 1 und 2 UStG im Veranlagungszeitraum 35.000 Euro nicht übersteigen (bis 2019: 30.000 Euro) und die für den Veranlagungszeitraum keine Steuer zu entrichten haben (§ 21 Abs 6 UStG; siehe P...

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