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SWK 4-5, 5. Februar 2021, Seite 232

Erläuterungen zur Beilage L 1ab

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Seite 1 der Beilage L 1ab

AB1

Krankheitskosten, Begräbniskosten etc

Als außergewöhnliche Belastung kommen insbesondere in Betracht: auswärtige Berufsausbildung (zB Studium) von Kindern (unter bestimmten Voraussetzungen), Kinderbetreuungskosten (unter bestimmten Voraussetzungen), eigene Krankheitskosten (Kennzahl 730), zB Kosten für ärztliche Behandlung, Entbindungskosten, Krankenhaus, erhöhte Kosten einer Haushaltshilfe wegen Pflegebedürftigkeit, Pflegerin (zB „24-Stunden-Pflege“), Medikamente, Rezeptgebühren, Spital, Kuraufenthalt, Heilbehelfe, Zahnbehandlungskosten, Zahn- oder Beinprothesen, Hörapparate, Brillen, Hörbrillen, Selbstbehalte, erhöhte Verpflegungskosten bei Diabetes und anderen Leiden, Unterbringung der unterhaltsberechtigten oder mittellosen Eltern in einem Alters- oder Pflegeheim, alles abzüglich Vergütungen der Krankenkasse oder Krankenversicherung; weiters Aufwendungen als Folge unabwendbarer und unvorhersehbarer Ereignisse.

Die Kosten eines würdigen, einfachen Begräbnisses (Kennzahl 731) und eines Grabdenkmals für einen nahen Angehörigen werden von der Finanzverwaltung mit je 5.000 Euro angenommen. Vergütungen zB von einer Sterbeversicherung und der Wert des Nachlasses...

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