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SWK 4-5, 5. Februar 2021, Seite 149

Gesetze, Verordnungen

1. COVID-19-Gesetze

3. COVID-19-Gesetz (BGBl I 2020/23)

Mit dem 3. COVID-19-Gesetz wurden folgende Maßnahmen im EStG vorgesehen:

a.

Die Steuerfreiheit von Zuwendungen und Zuschüssen zur Bewältigung der COVID-19-Krisensituation wurde gesetzlich verankert (§ 124b Z 348 EStG). Davon erfasst sind:

Zuwendungen, die aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds aufgebracht werden (lit a, insbesondere Zuwendungen aus dem Künstler-Überbrückungsfonds);

Zuschüsse aus dem Härtefallfonds (lit b);

Zuschüsse auf der Grundlage von § 2 Abs 2 Z 7 ABBAG-Gesetz, BGBl I 2014/51 idF BGBl I 2020/44 (lit c, Fixkostenzuschuss);

sonstige vergleichbare Zuwendungen der Bundesländer, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen, die für die Bewältigung der COVID-19-Krisensituation geleistet werden (lit d, insbesondere künstlerische Arbeitsstipendien).

b.

Das Pendlerpauschale (§ 16 Abs 1 Z 6 lit h EStG) und steuerfreie Zulagen und Zuschläge (§ 68 Abs 7 EStG) sind auch im Falle von COVID-19-Kurzarbeit, Telearbeit wegen der COVID-19-Krise bzw Dienstverhinderungen wegen der COVID-19-Krise anwendbar; dies gilt für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem enden (§ 124b Z 349 EStG).

c.

Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, sind im Kalenderjahr 2020 bis 3.00...

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