Hofmann/Geiger (Hrsg)

Digitalisierung in der Payroll

Die moderne Personalverrechnung

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4653-4

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Digitalisierung in der Payroll (1. Auflage)

S. 172

9.1. Arbeitszeit

Christina Feistritzer/Stefan Zischka

Gem § 2 Abs 1 AZG ist unter Arbeitszeit jene Zeit zu verstehen, die vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen gilt. Dabei muss ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung zur Verfügung stellen und dessen Weisungen unterliegen, sodass der Arbeitnehmer über die Verwendung dieser Zeit nicht frei bestimmen kann.

Unter Tagesarbeitszeit wird die Arbeitszeit innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von 24 Stunden verstanden. Wochenarbeitszeit ist die Arbeitszeit innerhalb des Zeitraums von Montag bis einschließlich Sonntag.

9.1.1. Ausnahmen vom Geltungsbereich des AZG/ARG

Sowohl das ARG als auch das AZG gelten grundsätzlich für alle Arbeitnehmer. Die Bestimmungen sehen jedoch einige Ausnahmen vor. So gelten die Regelungen des AZG und des ARG ua nicht für Arbeitnehmer vor Vollendung des 18. Lebensjahres, Heimarbeiter und Land- und Forstarbeiter.

Darüber hinaus finden das AZG und ARG auch auf nahe Angehörige und leitende Angestellte oder sonstige Arbeitnehmer, denen maßgebliche selbständige Entscheidungsbefugnis übertragen ist, und deren gesamte Arbeitszeit aufgrund der besonderen Merkmale der Tätigkeit nicht gemessen oder im Voraus festgelegt wird, oder von...

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