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SWK 31, 10. November 2020, Seite 1490

Gewährung des Vorsteuerabzugs

Es entspricht der ständigen – neueren – Rechtsprechung des VwGH, dass der Vorsteuerabzug gewährt wird, wenn die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind, selbst wenn der Steuerpflichtige bestimmten formellen Anforderungen nicht genügt. Die Steuerverwaltung darf das Recht auf Vorsteuerabzug in einem solchen Fall nicht verweigern, wenn sie über sämtliche Daten verfügt, um zu prüfen, ob die für dieses Recht geltenden materiellen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei darf sich die Steuerverwaltung nicht auf die Prüfung der Rechnung selbst beschränken. Sie hat auch die vom Steuerpflichtigen beigebrachten zusätzlichen Informationen zu berücksichtigen. – (§ 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

( Ro 2019/13/0030)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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