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BMF-Erlass zum WiEReG
, 2020-0.681.009, BMF-AV 2020/171.
In diesem Erlass wird die Rechtsansicht des BMF iZm der Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) wiedergegeben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Erlass nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diesen Erlass zu unterbleiben.
Beginnend mit können die Dokumente, die für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlich sind, auf freiwilliger Basis an das Register übermittelt und von Verpflichteten für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten eingesehen und verwendet werden (Compliance-Package). Gemäß § 5a Abs 1 WiEReG können alle für die Feststellung und Überprüfung der Identität der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlichen Informationen, Daten und Dokumente durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter im elektronischen Wege über das Unternehmensserviceportal an die Registerbehörde übermittelt werden, wenn dieser die wirtschaftlichen Eigentümer eines Rechtsträgers gemäß den Anforderungen des WiEReG festgestellt und überprüft hat. Das Compliance-Package ist für die Dauer von zwölf Monaten ...