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Sammelerlass zur Aufhebung von Erlässen des BMF
, 2020-0.700.830.
Mit gegenständlichem Sammelerlass wurden mehrere Erlässe zur Verwaltungsvereinfachung im Sinne einer Erlassbereinigung aufgehoben, da die darin ausgeführten Ausführungen überholt sind. Dies betrifft etwa den , Z 04 0103/3-IV/4/03, betreffend die Durchführung der Vollstreckungsamtshilfe nach dem EG-VAHG, sowie acht weitere Erlässe aus den Jahren 1961, 1985, 1990, 1992, 1993, 1997 und 1998.