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SWK 31, 10. November 2020, Seite 1459

Phase 3 der COVID-19-Kurzarbeit

Wesentliche Eckpunkte

Andreas Gerhartl

Da die COVID-19-Krisensituation weiterhin andauert, wurde auch die COVID-19-Kurzarbeit verlängert. Die Rahmenbedingungen dafür wurden allerdings ab Oktober 2020 etwas modifiziert. Dazu kommt, dass der neuerliche Lockdown weitere Adaptierungen erfordert.

1. Wesentliche Eckpunkte

1.1. Beginn und Dauer

Die COVID-19-Kurzarbeit wurde per implementiert und war ursprünglich bis geplant. Aufgrund einer Änderung in der Berechnung der Höhe der Kurzarbeitsbeihilfe wird innerhalb dieses Zeitraums zwischen Phase 1 und Phase 2 unterschieden. Ab der Verlängerung der COVID-19-Kurzarbeit über den hinaus wird von der Phase 3 gesprochen.

Die (sogenannte) Phase 3 der COVID-19-Kurzarbeit startete mit und dauert bis . Es ist dabei auch möglich, die Kurzarbeit für den gesamten Zeitraum von sechs Monaten zu beantragen. Im Folgenden werden insbesondere die wesentlichen Neuerungen, die in der Phase 3 gelten, dargestellt.

1.2. Mindest- und Höchstarbeitszeit

In der Phase 3 der Kurzarbeit beträgt die Mindestarbeitszeit 30 % der bisherigen Normalarbeitszeit und kann für die gesamte Dauer der Kurzarbeit (also bis zu sechs Monaten) durchgerechnet werden. In „schwachen Monaten“ kann die Arbeitszeit also auch weniger...

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