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SWK 25, 1. September 2018, Seite 1131

Registrierkassenpflicht von Bitcoinautomaten

Unterliegen Bitcoinautomaten der Registierkassen- bzw Belegerteilungspflicht?

Natalie Enzinger

Bitcoins und andere Kryptowährungen erweisen sich trotz starker Kursschwankungen nach wie vor großer Beliebtheit. Kryptowährungen, wie zB Bitcoin, können entweder online über sogenannte „Exchanges“ (= „Online-Kryptowährungsbörsen“), über Kryptowährungshändler aber auch über sogenannte Kryptowährungsautomaten erworben werden. Im Jahr 2014 wurde in Österreich der erste Bitcoinautomat in Betrieb genommen. Die Anzahl der Bitcoinautomaten ist seither stark gestiegen, österreichweit sind derzeit rund 150 Kryptowährungsautomaten in Betrieb. Kunden können dort verschiedene Kryptowährungen gegen Bargeld an- und verkaufen. Dieser Beitrag untersucht, ob Kryptowährungsautomaten, die in Österreich betrieben werden, der Registrierkassen- bzw Belegerteilungspflicht unterliegen.

1. Funktionsweise eines Kryptowährungsautomaten

Der Kauf von Kryptowährungen bei einem Automaten ist relativ einfach zu handhaben. Um Bitcoin oder eine andere Kryptowährung empfangen bzw verwalten zu können, bedarf es zuerst einer Wallet-Software (= elektronische Geldbörse), die auf einem mobilen Endgerät installiert werden muss. Um die gewünschten Kryptowährungseinheiten am Automaten zu kaufen, muss der entsprechende Bargel...

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