Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Regelbedarfssätze für 2019
In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfssätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfssätze werden jährlich per 1. 7. angepasst. Die nunmehr gültigen Regelbedarfssätze sind für das gesamte Kalenderjahr 2019 heranzuziehen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
0 – 3 Jahre | 208 Euro |
3 – 6 Jahre | 267 Euro |
6 – 10 Jahre | 344 Euro |
10 – 15 Jahre | 392 Euro |
15 – 19 Jahre | 463 Euro |
19 – 25 Jahre | 580 Euro |
( BMF-010222/0097-IV/7/2018, BMF-AV 2018/117)