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SWK 25, 1. September 2018, Seite 1117

Fremdwährungskredite im Betriebsvermögen

Überblick zur geltenden Rechtslage

Peter Hager

Auch wenn der Hype bei Schweizer-Franken-Krediten abgeklungen ist, sind Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen, insb Fremdwährungsdarlehen, häufig zu finden. Aufgrund des VwGH-Erkenntnisses vom , Ro 2016/15/0026, und des EStR-Wartungserlasses 2018 ergaben sich Änderungen der bisherigen Ansicht der Finanzverwaltung. Der folgende Beitrag will einen Überblick über die geltende Rechtslage geben.

1. Bewertung von Fremdwährungsdarlehen

1.1. Allgemeines

Verbindlichkeiten sind steuerlich mit den Anschaffungskosten zu bewerten, das ist nicht der ausgezahlte, sondern der Rückzahlungsbetrag (dh nicht der Geldkurs, sondern der Briefkurs ist maßgeblich). Unternehmensrechtlich ist der Erfüllungsbetrag maßgeblich. Dieser entspricht jenem Betrag, der zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden muss.

Ist für den Fremdwährungskredit ein Devisentermingeschäft abgeschlossen, erfolgt die Bewertung mit dem Terminkurs. Sogenannte geschlossene Positionen (den Fremdwährungsforderungen stehen Fremdwährungsverbindlichkeiten in gleicher Währung und mit gleicher Fälligkeit gegenüber) sind als solche einheitlich zu bewerten; es erfolgt insoweit ein Ausgleich des Währungsrisikos.

Die Tilgung einer Ver...

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