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SWK 28, 10. Oktober 2021, Seite 1296

In Gibraltar ansässige Gesellschaften werden nicht von der Mutter-Tochter-RL erfasst

Entscheidung: GVC Services (Bulgaria) EOOD, C-458/18.

Norm: Art 2 lit a Z i und iii RL 2011/96/EU.

Art 2 lit a Z i und iii RL 2011/96/EU des Rates vom über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten in Verbindung mit deren Anlage I Teil A lit ab sowie Teil B letzter Spiegelstrich sind dahin auszulegen, dass die in diesen Bestimmungen enthaltenen Begriffe „nach dem Recht des Vereinigten Königreichs gegründete Gesellschaften“ und „corporation tax im Vereinigten Königreich“ nicht die in Gibraltar gegründeten und dort körperschaftsteuerpflichtigen Gesellschaften erfassen.

Rubrik betreut von: Gernot Aigner
Assoz. Univ.-Prof. Dr. Gernot Aigner lehrt am Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der JKU. Er ist Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der KSW und selbständiger Steuerberater in Linz.
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