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Vorsteuerberichtigung bei im Nachhinein gewährten Rabatten auch dann, wenn Lieferant seine Tätigkeit eingestellt hat
Entscheidung: World Comm Trading Gfz SRL, C-684/18.
Norm: Art 185 MwStSyst-RL.
Art 185 MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass die nationalen Steuerbehörden von einem Steuerpflichtigen eine Berichtigung des ursprünglichen Vorsteuerabzugs verlangen müssen, wenn sie, nachdem dieser Rabatte für inländische Warenlieferungen erhalten hat, feststellen, dass der ursprüngliche Vorsteuerabzug höher war als der, zu dessen Vornahme der Steuerpflichtige berechtigt war.
Art 185 MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass ein in einem Mitgliedstaat niedergelassener Steuerpflichtiger zur Berichtigung des ursprünglichen Vorsteuerabzugs verpflichtet ist, selbst wenn der Lieferer dieses Steuerpflichtigen seine Tätigkeit in diesem Mitgliedstaat eingestellt hat und dieser Lieferer daher die Erstattung eines Teils der entrichteten Mehrwertsteuer nicht mehr beantragen kann.