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1293 Konzerninterne Personalentsendung ist eine wirtschaftliche Tätigkeit
Entscheidung: San Domenico Vetraria SpA, C-94/19.
Norm: Art 2 Nr 1 der 6. MwSt-RL.
Art 2 Nr 1 der 6. MwSt-RL ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Rechtsvorschrift entgegensteht, nach der die Überlassung oder Entsendung von Personal der Muttergesellschaft an ihre Tochtergesellschaft gegen Erstattung nur der entsprechenden Kosten für die Zwecke der Mehrwertsteuer als nicht relevant gilt, sofern die von der Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft gezahlten Beträge einerseits und die Überlassung oder Entsendung andererseits sich gegenseitig bedingen.