Praktische Immobilienbuchhaltung
1. Aufl. 2017
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S. 269Anhang 3
Umsatzsteuer bei WE-Vorschreibung und Abrechnung im Überblick
Die Leistungen von Eigentümergemeinschaften im Wohnungseigentum (= Unternehmer im Sinne des § 2 Abs 1 UStG) sind - ausgenommen für Wohnzwecke (ermäßigter Steuersatz von 10 % bei Erhaltung, Verwaltung, Betrieb ausgenommen bei Lieferung von Wärme - nicht bei Herstellung [UStR 2000 Rz 1214]) - gem § 6 Abs 1 Z 17 UStG grundsätzlich unecht steuerbefreit (UStR 2000 Rz 922).
Option:
Gemäß § 6 Abs 2 UStG 1994 hat die Eigentümergemeinschaft die Möglichkeit, zur Steuerpflicht zu optieren. In diesem Fall kommt der Normalsteuersatz zur Anwendung.
Wird/wurde der Miteigentumsanteil, mit dem Wohnungseigentum untrennbar verbunden ist, nach dem erworben (wobei auf die Einverleibung im Grundbuch gemäß § 5 WEG 2002 abzustellen ist), kann die Wohnungseigentumsgemeinschaft von der Option nur Gebrauch machen, soweit der Leistungsempfänger das Grundstück oder einen baulich abgeschlossenen, selbständigen Teil des Grundstücks nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Keine Optionsmöglichkeit bestand daher auch bis für Umsätze gemäß § 6 Abs 1 Z 17 UStG 1994 im Zusammenhang mit im Wohnungseigentum stehenden privat genutzten Fahrzeugabstellplätzen (UStR 2000 Rz 923). Seit gelangt für Fahrzeugabstel...