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SWK 1, 1. Jänner 2017, Seite 35

Umsatzsteuerbemessungsgrundalge bei Vermietung eines Schulgebäudes

Entscheidung: RV/4100566/2013, Amtsrevision eingebracht.

Norm: Art 73 MwStSyst-RL.

Selbst wenn der zwischen der beschwerdeführenden GmbH und ihrer Gesellschafterin tatsächlich vereinbarte Preis für die Vermietung des Schulgebäudes unter dem normalen Marktpreis gelegen wäre, wäre als Umsatzsteuerbemessungsgrundlage die tatsächlich vereinbarte Gegenleistung anzusehen (Art 73 MwStSyst-RL, Streitzeitraum 2009 bis 2012). Das UStG 1994 enthielt mit Wirksamkeit für den Streitzeitraum keine Norm, die eine Erhöhung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage für den Fall eines marktunüblich niedrigen Entgelts anordnete.

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