Immobilienbesteuerung
5. Aufl. 2021
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S. 1181. Einleitung
Die Frage nach dem Vorliegen der Bauherreneigenschaft hat wesentlichen Einfluss auf die steuerlichen Folgen der Anschaffung bzw Errichtung von Gebäuden. Sie wirkt sich dabei insbesondere auf den Zeitraum aus, über welchen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes geltend gemacht werden können. Bauherr ist, wer auf eigene Rechnung und Gefahr ein Gebäude baut oder bauen lässt und das Baugeschehen beherrscht. Er trägt das umfassend zu verstehende Bauherrenwagnis. Dem österreichischen Steuerrecht sind zwei Bauherrenbegriffe bekannt, es wird zwischen dem „kleinen“ und dem „großen“ Bauherrn unterschieden. Diese Unterscheidung dient im Wesentlichen dazu, festzustellen, ob in Bezug auf ein Gebäude eine Herstellung oder eine Anschaffung vorliegt, denn daran knüpft eine Vielzahl unterschiedlicher steuerlicher Folgen. Aus einkommensteuerlicher Sicht wirkt sich eine Unterscheidung insbesondere auf die Dauer der Absetzbarkeit bestimmter Aufwendungen aus. Während Aufwendungen im Zuge einer Herstellung unter Umständen begünstigt über 15 Jahre abgeschrieben werden können, sind Anschaffungskosten eines Gebäudes in der Regel mit jährlich 1,5 % – und d...