Immobilienbesteuerung
5. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 701. Einleitung
Die Vermietung von Immobilien durch natürliche Personen kann entweder im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit (gewerbliche Vermietung) oder im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung erfolgen. Während die gewerbliche Vermietung dazu führt, dass die vermieteten Immobilien zu Betriebsvermögen werden und der Vermieter in der Folge betriebliche Einkünfte erwirtschaftet, werden bei einer Vermietung aus dem Privatvermögen außerbetriebliche Einkünfte erzielt. Die Ausführungen dieses Beitrages beschränken sich auf die Vermietung von Zinshäusern durch natürliche Personen aus dem Privatvermögen. In einem ersten Schritt werden in Kapitel 2. die bei Zinshäusern zu unterscheidenden Eigentumsarten (schlichtes Miteigentum bzw Wohnungseigentum) erläutert. Darauf aufbauend wird in Kapitel 3. auf die verfahrensrechtlichen Aspekte der jeweiligen Eigentumsart eingegangen. Kapitel 4. widmet sich der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte bei privaten Vermietungstätigkeiten, wobei im Speziellen die Besonderheiten des § 28 EStG behandelt werden.
Abschließend ist festzuhalten, dass sich dieser Beitrag ausschließlich mit ertragsteuerlichen Aspekten auseinandersetzt.
2. Eigentumsarten bei Zinshäusern
G...