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Modernisierung der Mehrwertsteuer für E-Commerce
Erste Umsetzungen bereits für Anfang 2018 geplant
Am stellte die EU Kommission zwei Richtlinienvorschläge, einen Vorschlag für eine Verordnung sowie für einen für eine Durchführungsverordnung vor, die eine Reihe von Maßnahmen beinhalten, mit denen die mehrwertsteuerlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr in der EU verbessert werden sollen. Die Vorschläge werden nun dem Europäischen Parlament zur Konsultation und dem Rat zur Abstimmung übermittelt und bedürfen der Zustimmung aller 28 Mitgliedstaaten. Die Änderungen bei den elektronischen Dienstleistungen sollen bereits mit Wirkung zum in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, die übrigen Änderungen mit . Für den ermäßigten Steuersatz bei Büchern, Zeitungen und Zeitschriften bleibt die Umsetzung den Mitgliedstaaten vorbehalten.
1. Vorschläge, die bis 2018 umgesetzt werden sollen
Diese Vorschläge betreffen die elektronisch erbrachten Dienstleistungen sowie die Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, die, wenn sie an Nichtunternehmer (B2C) erbracht werden, dort zu versteuern sind, wo der Leistungsempfänger ansässig ist (in Österreich: § 3a Abs 13 UStG). Der leistende Unternehmer kann diese Dienstleistungen an Nichtunternehmer, die in einem Mitgliedstaat erb...