Immobilienbesteuerung
4. Aufl. 2016
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S. 113Der Bauherr im Steuerrecht
Georg Erdélyi
1. S. 114Einleitung
Bauherr ist, wer auf eigene Rechnung und Gefahr ein Gebäude baut oder bauen lässt und das Baugeschehen beherrscht. Der Bauherr muss das umfassend zu verstehende Bauherrenwagnis auf sich nehmen, dh wirtschaftlich das für die Durchführung des Bauvorhabens auf seinem Grundstück typische Risiko tragen sowie rechtlich und tatsächlich dessen Planung und Ausführung in der Hand haben.
Die Ermittlung der Bauherrneigenschaft dient letztlich der Klärung der Frage, ob ein Gebäude angeschafft oder hergestellt, instandgehalten bzw instandgesetzt wurde. Solange der Abgabepflichtige auf seiner eigenen Liegenschaft ein Gebäude errichtet oder ein bestehendes Gebäude saniert, ist die Beurteilung der Bauherrneigenschaft unproblematisch. Wenn jedoch bereits der Veräußerer oder eine dritte Person Bau- oder Planungsmaßnahmen vorgenommen haben, ist aus steuerlicher Sicht zu beurteilen, ob der Veräußerer, der Erwerber oder der Dritte als Bauherr anzusehen ist und welche steuerlichen Auswirkungen sich hieraus insbesondere auf den Gebieten der Einkommensteuer, der Grunderwerbsteuer und der Umsatzsteuer ergeben.
Aus einkommensteuerlicher Sicht ist die Frage de...