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SWK 18, 20. Juni 2019, Seite 824

Herabsetzung von Nachforderungszinsen

Ein Antrag iSd § 205 Abs 6 lit b BAO kann auch im Zuge eines Beschwerdeverfahrens gestellt werden, ermöglicht aber lediglich eine Herabsetzung von Nachforderungszinsen, nicht hingegen eine darüber hinausgehende Verzinsung eines Guthabens zugunsten des Abgabepflichtigen. – (§ 205 Abs 6 lit b BAO), (Abweisung)

( Ro 2018/15/0005)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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