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SWK 18, 20. Juni 2019, Seite 790

Bericht der Datenschutzbehörde für 2018

Das Jahr 2018 war für die Datenschutzbehörde (DSB) geprägt vom Übergang zur – ab dem geltenden – Rechtslage nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS‑VO). Der Bericht der DSB für 2018, den das Justizministerium dem Nationalrat übermittelt hat, verzeichnet dabei einen massiven Anstieg der Individual- und auch grenzüberschreitenden Beschwerden im Datenschutz sowie bei den Verfahrenszahlen. Es sei der Behörde aber gelungen, fast alle Verfahren in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sechs Monaten zu bearbeiten.

Die Eingangszahl an Individualbeschwerden belief sich auf 1.036, zudem gab es 430 grenzüberschreitende Fälle aus dem Ausland, die die Behörde seit dem zu behandeln hat. Auch die Zahl der Rechtsauskünfte, die die DSB erteilt hat, ist um fast 1.800 auf rund 4.000 gestiegen.

Von den 1.036 Individualbeschwerden im Berichtsjahr wurden 509 von der DSB mit Bescheid erledigt, 169 Verfahren wurden eingestellt. Die Statistik verzeichnet weiters 134 Verwaltungsstrafverfahren, etwa betreffend Videoüberwachung, 129 amtswegige Prüfverfahren und 50 Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.

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