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SWK 22, 1. August 2017, Seite 998

Auf der Strecke bleibt die Wirtschaftlichkeit

Der Ergebnishaushalt wird als Steuerungsinstrument verkannt

Reinbert Schauer

Obwohl das Haushaltsrecht des Bundes zwischen dem Finanzierungshaushalt und dem Ergebnishaushalt differenziert, die gleichrangig zu beachten wären, orientieren sich Politik, Verwaltung und mediale Öffentlichkeit weiterhin primär am Saldo der Finanzierungsrechnung (dem Budgetdefizit) und messen dem Saldo der Ergebnisrechnung, der die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns und damit die jährliche Substanzveränderung aufzeigt, keine gebührende Beachtung bei.

1. Eckdaten des Rechnungsabschlusses 2016

Zum zweiten Mal hat der Rechnungshof den Rechnungsabschluss des Bundes für das jeweilige Vorjahr Ende Juni (und nicht wie zuvor lange Zeit erst Ende September üblich) dem Nationalrat übermittelt und lässt damit eine zeitnähere Analyse zu. Ermöglicht wurde dieser neue Verfahrensablauf durch eine Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2016. Die Vorlage des gesamten Rechnungsabschlusses durch den Rechnungshof unterliegt keiner gesetzlichen Terminvorgabe, sondern einer internen Festlegung im Rechnungshof.

Der Rechnungsabschluss besteht aus einer Vermögensrechnung, einer Ergebnisrechnung und einer Finanzierungsrechnung in Form von sogenannten „ko...

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