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Aufteilung der Anschaffungskosten von bebauten Grundstücken im außerbetrieblichen Bereich
Ermittlung des Grund- bzw Gebäudeanteils
In dieser Information wird die Rechtsansicht des BMF zur Vorgehensweise bei der Ermittlung des Grund- bzw Gebäudeanteils bebauter Grundstücke gemäß § 16 Abs 1 Z 8 lit d EStG 1988 wiedergegeben [Ergänzung zur BMF-Info zum StRefG 2015/2016 vom , BMF-010203/0142-VI/6/2016]. Die getroffenen Aussagen sollen bei der folgenden Wartung in die EStR 2000 eingearbeitet werden.
Aufgrund der Änderung des § 16 Abs 1 Z 8 lit d EStG 1988 mit dem StRefG 2015/2016 (BGBl I 2015/118) sind für die Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung seit dem von den Anschaffungskosten bebauter Grundstücke grundsätzlich 40 % als Anteil des Grund und Bodens auszuscheiden, womit 60 % der Anschaffungskosten auf das Gebäude entfallen (pauschales Aufteilungsverhältnis). Mit der GrundanteilV 2016 (BGBl II 2016/99) wurden weitere Aufteilungsverhältnisse in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren festgelegt. Eine pauschale Aufteilung der Anschaffungskosten auf Grund und Boden und Gebäude ist allerdings nicht vorzunehmen, wenn das tatsächliche Aufteilungsverhältnis vom Steuerpflichtigen, etwa durch ein Gutachten, nachgewiesen wird (§ 3 Abs 1 GrundanteilV 2016).
Nach der BMF-Info zum StRefG 2015/2016 vom , BMF-010203/0142-VI/6/2016, können die Anteile des Grund und Bo...