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Liebhaberei: Werbungskosten
In eine für Zwecke derLiebhabereiprüfung aufzustellende Prognose können nur solche Beträge als Werbungskosten Eingang finden, von denen zu erwarten ist, dass sie im Prognosezeitraum tatsächlich anfallen werden. – (§ 1 Abs 2 LVO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ro 2016/15/0007)