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Verfahren betreffend Forschungsprämie
Das Verfahren betreffend die Forschungsprämie ist – wie etwa auch jenes betreffend Investitionszuwachsprämie – ein eigenständiges Verfahren. Es wird erst mit der Geltendmachung der Prämie in Gang gesetzt, wobei es sich bei diesem Vorgang um eine Selbstbemessung handelt. § 108c Abs 4 EStG 1988 sieht als Handlungsalternativen für das Finanzamt lediglich vor, entweder die geltend gemachten Prämien auf dem Abgabenkonto gutzuschreiben oder einen Bescheid gemäß § 201 BAO zu erlassen. – (§ 208 Abs 1 BAO), (Abweisung)
( Ro 2020/15/0009)