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SWK 30, 20. Oktober 2020, Seite 1450

Verfahren betreffend Forschungsprämie

Das Verfahren betreffend die Forschungsprämie ist – wie etwa auch jenes betreffend Investitionszuwachsprämie – ein eigenständiges Verfahren. Es wird erst mit der Geltendmachung der Prämie in Gang gesetzt, wobei es sich bei diesem Vorgang um eine Selbstbemessung handelt. § 108c Abs 4 EStG 1988 sieht als Handlungsalternativen für das Finanzamt lediglich vor, entweder die geltend gemachten Prämien auf dem Abgabenkonto gutzuschreiben oder einen Bescheid gemäß § 201 BAO zu erlassen. – (§ 208 Abs 1 BAO), (Abweisung)

( Ro 2020/15/0009)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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