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SWK 30, 20. Oktober 2020, Seite 1437

Unzulässige Anfechtung einer Mitteilung nach § 12 FLAG

Entscheidung: RV/7102021/2020, Revision nicht zugelassen.

Normen: § 260 Abs 1 lit a, 278 BAO; § 12 FLAG.

(W. R.) – Der Beschwerdeführer erhob gegen ein dezidiert als „Mitteilung über den Bezug der Ausgleichszahlung“ bezeichnetes Schriftstück Beschwerde, wobei begrünS. 1438dend die Unrichtigkeit der ausgewiesenen Anspruchszeiträume moniert wurde. Im Vorlageantrag gegen die die Beschwerde als unzulässig zurückweisende Beschwerdevorentscheidung wiederholte der Beschwerdeführer seinen Antrag auf Richtigstellung der Anspruchszeiträume.

Nach der Rechtsprechung des VwGH sind nur Bescheide mit Beschwerde anfechtbar, mit der Folge, dass gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter gerichtete Bescheidbeschwerden zwingend als unzulässig zurückzuweisen sind (zB ; , 2006/13/0001; , 2004/15/0131, 0132; , 2010/17/0066).

Für den Bereich der Familienleistungen kennen die Bestimmungen des FLAG keine bescheidmäßige Zuerkennung von Familienbeihilfe/Ausgleichszahlung sowie für den gemäß § 33 Abs 3 EStG gemeinsam mit der Familienbeihilfe auszuzahlenden Kinderabsetzbetrag. Das Wohnsitzfinanzamt hat vielmehr die Verpflichtung, den Anspruchsberechtigten über den entstandenen Anspruch auf Bezug der Famil...

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