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SWK 30, 20. Oktober 2020, Seite 1427

Umsatzsteuerlicher Missbrauch beim Leasing

Voraussetzungen scheinen nach wie vor nicht geklärt

Christian Prodinger

Wird ein Wirtschaftsgut nicht angekauft (hergestellt), sondern angemietet, ist – in bestimmten Konstellationen – fraglich, ob dem Vermieter der Vorsteuerabzug zusteht.

1. Ausgangssachverhalt

Eine Bank hatte von ihrer (durchgerechnet) 100%igen Enkelgesellschaft, die das Leasing primär im Konzern betrieb, ein Bankgebäude geleast. Die Finanzierung erfolgte dabei primär über die Bank. Die Leasinggesellschaft machte den Vorsteuerabzug aus der Herstellung geltend und vermietete das Gebäude unter Anwendung des Regelsatzes von 20 % an die Bank.

Nach der im Sachverhalt anzuwendenden Rechtslage war nach § 6 Abs 2 UStG bei der Vermietung von Geschäftslokalen die Option zur Regelbesteuerung noch problemlos möglich. Weiters wäre nach zehn Jahren eine Rückoption (zur unechten Steuerbefreiung) möglich gewesen, ohne dass es nach § 12 Abs 10 UStG zu einer Vorsteuerkorrektur gekommen wäre. Nach der Rechtslage seit dem 1. StabG 2012 (BGBl I 2012/22) wäre ein Vorsteuerabzug nicht mehr möglich. Die Fragestellung ist aber insofern noch aktuell, als in der Judikatur – und vorab schon in Außenprüfungen – immer wieder die Frage des umsatzsteuerlichen Missbrauchs in verschiedenen Konstellationen diskutiert wird.

2. Entscheidungen

Das BFG hat...

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