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SWK 19, 5. Juli 2021, Seite 1031

Nachweis der Gläubigergleichbehandlung nur bei Bekanntgabe der fälligen Abgaben möglich

Entscheidung: Ra 2020/13/0073 (Amtsrevision, Aufhebung wg inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Norm: § 9 BAO.

S. 1032 Sachverhalt und Verfahren: Der Geschäftsführer einer GmbH wurde wegen aushaftender Abgaben (Kommunalsteuer und Wiener Dienstgeberabgabe) für bestimmte Zeiträume zur Haftung herangezogen.

Das BFG gab der erhobenen Beschwerde statt und hielt fest, dass die Abgabenbehörde keine monatliche Aufstellung der fälligen Abgaben vorgelegt habe und eine Ermittlung dieser Beträge auch dem BFG nicht möglich sei, weshalb die Haftung nicht schlagend werden könne.

Rechtliche Beurteilung: Um den zur Haftung herangezogenen Vertreter in die Lage zu versetzen, den Nachweis über die Gläubigergleichbehandlung anzutreten, ist es erforderlich, dass ihm die Behörde eine nach der jeweiligen Fälligkeit der Abgabe gegliederte Aufstellung übermittelt.

Da die Kommunalsteuer jeweils monatliche Fälligkeiten aufweist, war von der Abgabenbehörde eine monatlich gegliederte Aufstellung zu übermitteln. Dies ist im vorliegenden Fall unterblieben. Es handelt sich hierbei um einen Verfahrensmangel, der aber entgegen der Ansicht des BFG nicht zur ersatzlosen Behebung des Bescheides führen kann. Es ist vielmehr de...

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