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SWK 19, 5. Juli 2021, Seite 1030

Keine Kleinunternehmerbefreiung bei Vermietung inländischer Wohnungen aus dem Ausland

Entscheidung: Ra 2020/15/0115 (Zurückweisung der Parteirevision).

Normen: § 6 Abs 1 Z 27 UStG; Art 10 DVO (EU) 282/2011.

Sachverhalt und Verfahren: Eine in Italien ansässige Steuerpflichtige (natürliche Person) vermietete eine Eigentumswohnung in Österreich und machte die Kleinunternehmerbefreiung geltend. Das Finanzamt behandelte die Umsätze als umsatzsteuerpflichtig.

Das BFG wies die dagegen erhobene Beschwerde ab und führte aus, dass die Kleinunternehmerbefreiung mangels Sitzes der wirtschaftlichen Tätigkeit bzw einer festen Niederlassung im Inland nicht zur Anwendung käme.

Rechtliche Beurteilung: Mit der Frage, ob ein im Ausland ansässiger Unternehmer für die Umsätze aus der Vermietung einer in Österreich gelegenen Wohnung die Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmer geltend machen kann, hat sich der VwGH bereits im Erkenntnis vom , Ra 2017/15/0034, auseinandergesetzt und dabei ua ausgeführt, dass nach der EuGH-Judikatur (Rs Stoppelkamp) ein Steuerpflichtiger dann ein „im Ausland ansässiger Steuerpflichtiger“ ist, wenn er den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit im Ausland hat.

Aus diesem Erkenntnis ergibt sich bereits, dass die Ansässigkeit iSd Art 283 Abs 1 lit c MwStSyst-RL n...

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