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SWK 19, 5. Juli 2021, Seite 1028

Einkünfte aus Kapitalvermögen: Kein Werbungskostenabzug bei Regelbesteuerung

Entscheidung: Ra 2021/13/0036 (Abweisung der Parteirevision); VfGH-Verfahren zum selben Sachverhalt (Ablehnungsbeschluss): E 631-632/2020.

Normen: § 20 Abs 2, 27 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Ein Steuerpflichtiger erzielte in einem Kalenderjahr ausschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen. Er beantrage die Besteuerung nach dem allgemeinen Steuertarif (Regelbesteuerungsoption) und machte im Hinblick auf diese Tarifveranlagung Werbungskosten geltend. Das Finanzamt berücksichtigte unter Verweis auf das Abzugsverbot gemäß § 20 Abs 2 EStG die geltend gemachten Werbungskosten nicht.

Das BFG wies die erhobene Beschwerde hinsichtlich der geltend gemachten Werbungskosten ab und führte aus, dass das Abzugsverbot gemäß § 20 Abs 2 EStG auch bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption gelte.

Rechtliche Beurteilung: Nach der im vorliegenden Verfahren anwendbaren Fassung der § 20 Abs 2 EStG dürfen Aufwendungen nicht abgezogen werden, soweit sie mit Einkünften, „auf die ein besondeS. 1029 rer Steuersatz gemäß § 27a Abs 1 anwendbar ist“ oder „auf die der besondere Steuersatz gemäß § 30a Abs 1 angewendet wird“, in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.

Der Gesetzgeber unterscheidet somit ausdrücklich zwischen Einkünften, auf...

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