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Die Betriebsstätte im Umsatzsteuerrecht
Ein Buch mit sieben Siegeln?
Betriebsstätten im Sinne einer festen Niederlassung sind wichtig bei der Beurteilung des Leistungsorts und für den Übergang der Steuerschuld. Die Frage, ob eine Betriebsstätte vorliegt und ob diese an der Leistungserbringung beteiligt ist, birgt in der Praxis aber erhebliche Auslegungsschwierigkeiten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den derzeitigen Stand der Rechtsprechung und behandelt einige praktische Zweifelsfragen.
1. Bedeutung der Betriebsstätte im Umsatzsteuerrecht
An das Vorliegen einer Betriebsstätte – in unionsrechtlicher Diktion „feste Niederlassung“ – knüpfen im Umsatzsteuerrecht zahlreiche Rechtsfolgen an. In einem ersten Schritt kann eine feste Niederlassung maßgeblich für die Bestimmung des Leistungsorts von sonstigen Leistungen sein.
Die diesbezüglich in der Praxis bedeutsamsten Leistungsortregeln sind die sogenannten Grundregeln:
B2B-Grundregel iSd § 3a Abs 6 UStG (Art 44 MwStSyst-RL): Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer ausgeführt wird, wird grundsätzlich an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Wird die sonstige Leistung jedoch an die Betriebsstätte eines Unternehmers ausgeführt, ist der Ort der Betriebsstätte maßgebend.
B2C-G...