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Aktualisierte FAQ zum Verlustersatz
Die wichtigsten Ergänzungen und Klarstellungen der neuen FAQ
Die FAQ zum Verlustersatz wurden überarbeitet und sind seit dem in der aktualisierten Version abrufbar. Der Verlustersatz kann unter bestimmten Voraussetzungen von Unternehmen in Anspruch genommen werden, welche in den ausgewählten Betrachtungszeiträumen zwischen dem und dem einen Umsatzausfall in Höhe von mindestens 30 % erlitten haben. Erst kürzlich hat die Regierung verkündet, dass diese COVID-19-Hilfsmaßnahme um sechs Monate, somit bis , verlängert wird, wobei für die Inanspruchnahme der Förderung ab ein Umsatzausfall von mindestens 50 % in den ausgewählten Betrachtungszeiträumen vorliegen muss. Die genaue Ausgestaltung dieser Verlängerung bleibt jedoch noch abzuwarten.
In diesem Beitrag werden die wichtigsten Ergänzungen und Klarstellungen der FAQ zum Verlustersatz zusammengefasst, da dadurch einige Zweifelsfragen der Praxis, die überwiegend durch die KSW an die COFAG herangetragen wurden, geklärt werden konnten. Nichtsdestoweniger bleiben auch nach dieser Erweiterung der FAQ zum Verlustersatz offene Fragen bestehen, die ebenfalls kurz beleuchtet werden sollen.
1. Klarstellung der Antragsfrist für die Betrachtungszeiträume September 2020 bis Juni 2021
Die Richtlinien zum Verl...