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SWK 19, 5. Juli 2021, Seite 1003

Das E-Commerce-Paket ab 1. 7. 2021

Zweifelsfragen und Praxisfälle

Christine Weinzierl

Mit wurde eine Reihe von Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Fernverkäufen wirksam, die notwendig wurden, da die Verwirklichung des Binnenmarkts, die Globalisierung und der technologische Wandel zu einer explosionsartigen Zunahme des elektronischen Geschäftsverkehrs und somit der Fernverkäufe von Gegenständen geführt haben.

Die neuen Regelungen sollen einerseits die Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten schützen und so die Besteuerung im Bestimmungsland sicherstellen. Andererseits sollen gleiche Ausgangsbedingungen für die betroffenen Unternehmer geschaffen – insbesondere auch ein Wettbewerbsvorteil für Lieferer aus Drittstaaten vermieden – und der Verwaltungsaufwand für Unternehmer verringert werden.

1. Überblick

Die Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Fernverkäufen umfassen im Wesentlichen drei Bereiche:

  • Die Steuerbefreiung für die Einfuhr von Gegenständen in Kleinsendungen von geringem Wert wird abgeschafft. Der Ort der Lieferung bei Einfuhr-Versandhandelslieferungen soll sich grundsätzlich in den Bestimmungsmitgliedstaat verlagern, wobei dem Unternehmer die Erklärung und Entrichtung der Umsatzsteuer über den Import-One-Stop-Shop in nur einem Mitglie...

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