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Verbrauchsteuer: Befreiung für Ethylalkohol
Art 27 Abs 1 lit d RL 92/83/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke ist dahin auszulegen, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene Befreiungsverpflichtung auf Ethylalkohol Anwendung findet, den ein Unternehmen zur Reinigung oder Desinfektion von der Herstellung von Arzneimitteln dienenden Materialien und Räumen einsetzt.
( Biovet, C‑306/14)