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SWK 13-14, 5. Mai 2017, Seite 712

Verbrauchsteuer: Befreiung für Ethylalkohol

Art 27 Abs 1 lit d RL 92/83/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke ist dahin auszulegen, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene Befreiungsverpflichtung auf Ethylalkohol Anwendung findet, den ein Unternehmen zur Reinigung oder Desinfektion von der Herstellung von Arzneimitteln dienenden Materialien und Räumen einsetzt.

( Biovet, C‑306/14)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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