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SWK 13-14, 5. Mai 2017, Seite 709

Mehrwertsteuer: Kein Vertrauensschutz für nicht existierende Steuerbefreiung

1.

Art 273 Abs 1 RL 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die RL 2009/162/EU des Rates vom geänderten Fassung verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht, einen Steuerpflichtigen allein auf der Grundlage von Steuererklärungen – die sich nicht auf die Mehrwertsteuer beziehen, aber die Feststellung ermöglicht hätten, dass dieser Steuerpflichtige die Grenze für die Mehrwertsteuerbefreiung überschritten hat – von Amts wegen im Hinblick auf die Erhebung der Mehrwertsteuer zu registrieren.

2.

Die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verbieten es nicht, dass eine Steuerbehörde entscheidet, dass tierärztliche Leistungen unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens der Mehrwertsteuer unterliegen, wenn diese Entscheidung sich auf klare Regeln gründet und die Praxis dieser Behörde nicht geeignet war, in der Vorstellung eines umsichtigen und besonnenen Wirtschaftsteilnehmers vernünftige Erwartungen zu begründen, dass diese Steuer auf solche Leistungen nicht angewandt wird, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.

( Tomoiagă Andrei, C‑144/14)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Ger...
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