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SWK 13-14, 5. Mai 2017, Seite 680

Beteiligungszinsen im Konzern – die unendliche Geschichte …

Absolutes oder relatives Abzugsverbot?

Erich Wolf und Klaus Fritsch

Die kontrovers geführte Diskussion um Beteiligungskreditzinsen ist um eine neue Facette reicher. Das Abgabenänderungsgesetz 2014 (AbgÄG 2014) strukturierte den Zinsenabzug und das Abzugsverbot (Konzernschranke) neu. Dabei passierte dem Gesetzgeber offenkundig ein nicht beabsichtigter Lapsus: Das relative Zinsenabzugsverbot für den Beteiligungserwerb im Konzern nach § 11 Abs 1 Z 4 KStG idF vor dem AbgÄG 2014 mutierte zu einem absoluten Abzugsverbot.

1. Rechtslage vor 2011: Zinsenabzug für Beteiligungen nach § 10 KStG ohne Einschränkungen

Zinsen iZm der Fremdfinanzierung des Erwerbs von Kapitalanteilen sind körperschaftsteuerlich abzugsfähig. Dies normiert § 11 Abs 1 Z 4 KStG nach alter und neuer Rechtslage. Die explizite Feststellung der Abzugsfähigkeit in § 11 Abs 1 Z 4 KStG war und ist erforderlich, da § 12 Abs 2 KStG ein grundsätzliches Abzugsverbot vorsieht, wenn Aufwendungen bzw Ausgaben mit nicht steuerpflichtigen (steuerneutralen) Vermögenmehrungen und Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Damit wurde eine jahrzehntelange Diskussion beendet. Fremdkapitalzinsen iZm der Anschaffung von Beteiligungen sind abzugsfähig. Hintergrund ist, dass die Zinsen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Stamm der Kapitalbeteiligung und nicht m...

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