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Besteuerung von ausländischen Künstlern
Einordnung der Tätigkeit eines Moderators unter Art 17 OECD-MA
Ausländische Künstler, die an einer inländischen Unterhaltungsveranstaltung mitwirken, unterliegen als beschränkt Steuerpflichtige gemäß § 99 Abs 1 Z 1 EStG im Abzugsweg der inländischen Einkommensbesteuerung. Für die Besteuerung von inländischen Einkünften ausländischer Künstler ist jedoch immer auch das jeweils anzuwendende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das Österreich mit dem Ansässigkeitsstaat des Künstlers abgeschlossen hat, wesentlich. Neben dem DBA ist auch die Künstlereigenschaft zu prüfen.
1. Sachverhalt
Die B-GmbH lud zum Tag der offenen Tür und veranstalte eine Eröffnungsgala, in deren Rahmen eine Pressekonferenz (über den Leistungskatalog des Unternehmens), Showeinlagen und eine Verlosung von Produkten des Unternehmens abgehalten wurden. Kulinarische Köstlichkeiten sowie „give aways“ für die Gäste rundeten das bunte Angebot des Events ab. Durch das Programm führte eine mehr oder minder bekannte Größe des deutschen (Privat-)Fernsehens, die neben der Moderation der Pressekonferenz und der Verlosung der Produkte auch die Produkte des Unternehmens bewarb. Die deutsche Künstlerin wurde über eine Künstleragentur gebucht (an die eine Vermittlungsprovision geleistet wurde). Die Vergütung für die...