Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 13-14, 5. Mai 2017, Seite 674

Entsendung – ein Sachverhalt und drei Ergebnisse

Sozialversicherung – Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – Einkommensteuer

Renate Otti

Im Folgenden sollen die Folgen einer Inbound-Entsendung von Deutschland nach Österreich hinsichtlich Sozialversicherung (SV), Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) und Einkommensteuer anhand eines konkreten Falls und auf Basis der aktuellen Gesetzeslage durchleuchtet werden.

1. Sachverhalt

Eine Angestellte einer deutschen GmbH wird als Außendienstmitarbeiterin für Österreich eingesetzt. Die Angestellte hat ihren einzigen Wohnsitz in Deutschland, der ihr auch als Home-Office dient. Von ihrem deutschen Wohnsitz aus besucht sie die österreichischen Kunden und versucht, neue Kunden zu akquirieren. Sie hat keine Abschlussvollmacht, ist also nicht berechtigt, Preisverhandlungen oder Vertragsbedingungen rechtverbindlich zu verhandeln. Sie leitet lediglich die Kundenanfragen an die Zentrale in Deutschland weiter. Des Weiteren erbringt sie keine Dienstleistungen für die österreichischen Kunden. Ihre Arbeit beschränkt sich im Wesentlichen auf das Führen von Kundengesprächen über Produktspezifikationen und auf die Entgegennahme von Bestellanfragen. Sie kehrt mehrheitlich täglich an ihren deutschen S. 675 Wohnsitz zurück. An vereinzelten Tagen übernachtet sie in Hotels in Österreich. Insg...

Daten werden geladen...