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VwGH zur Kommunalsteuerpflicht von nebenberuflich Vortragenden
Abhängigkeit von der Versicherungspflicht nach ASVG?
Der VwGH hat sich in seinem jüngst ergangenen Erkenntnis vom , Ro 2016/15/0022, mit der Kommunalsteuerpflicht von nebenberuflich Vortragenden beschäftigt. Diese Entscheidung hat nicht nur Auswirkungen auf die Kommunalsteuer, sondern auch auf den Dienstgeberbeitrag (DB) nach § 41 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) nach § 122 Wirtschaftskammergesetz 1998 (WKG 1998).
1. Das Erkenntnis des VwGH
1.1. Der Sachverhalt
In dem oben zitierten Judikat des VwGH war durch den Gerichtshof die Frage zu klären, ob nebenberuflich Vortragende der Kommunalsteuerpflicht unterliegen. Konkret ging es in diesem Verfahren darum, dass der Revisionswerberin, die Fremdsprachenkurse anbietet, für ihre Vortragenden die Kommunalsteuer vorgeschrieben wurde. Im Wesentlichen gab es bei der Revisionswerberin zwei Gruppen von Vortragenden:
Die erste Gruppe verfügte über eine Gewerbeberechtigung für ein Übersetzungsbüro bzw für Sprachdienstleistungen. Für diese Gruppe wurden Verträge mit der Bezeichnung „Werkverträge“ benutzt.
Die zweite Gruppe verfügte über keine Gewerbeberechtigung. Für diese Gruppe wurden Verträge mit der Bezeichnung „freie Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 4 ASVG“ verwendet.
Strittig war im gegenständlichen Verfah...