Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 1, 1. Jänner 2022, Seite 37

WiEReG-Pflichtverletzungen und deren finanzstrafrechtliche Relevanz

Praxiserfahrungen und relevante Fallkonstellationen

Rainer Brandl und Alexander Lehner

In der Praxis konnte zuletzt ein deutlicher Anstieg an Finanzstrafverfahren aufgrund von WiEReG-Pflichtverletzungen beobachtet werden. Eine mögliche Erklärung dafür ist, dass der Registerbehörde vielschichtige Überprüfungsmechanismen zur Verfügung stehen und durch automationsunterstützte Abgleiche und Verfahren Pflichtverletzungen zumindest in objektiver Hinsicht relativ rasch und einfach festgestellt werden können. Die Frage, ob die einzelnen Meldeverletzungen finanzstrafrechtlich relevant sind, hängt damit letztlich häufig nur mehr von der Beurteilung der subjektiven Tatseite ab, ob somit die Pflichtverletzung vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig bewirkt wurde.

1. Finanzstrafrechtlich relevante Pflichtverletzungen

Die finanzstrafrechtlichen Folgen von Verstößen gegen die im WiEReG normierten Pflichten variieren nach dem mit den Pflichtverletzungen verbundenen Unrecht. Vereinfacht gesprochen gelangen schärfere Sanktionen (Geldstrafen bis zu 200.000 Euro) nur dann zur Anwendung, wenn der wirtschaftliche Eigentümer bzw die wirtschaftlichen Eigentümer nicht offengelegt wird/werden. Andere Pflichtverstöße werden entweder mit wesentlich geringeren Geldstrafen (bis zu 25.000 Euro) oder gar nich...

Daten werden geladen...