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SWK 22, 5. August 2022, Seite 924

Einkünftezurechnung bei Übertragung des Kundenstocks eines Einzelunternehmers auf eine GmbH

Entscheidung: Ra 2022/15/0053 (Parteirevision, Aufhebung wg inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Normen: § 2 EStG; § 1 UStG; § 22 BAO.

Sachverhalt und Verfahren: Ein als Unternehmensberater tätiger Steuerpflichtiger veräußerte seinen Kundenstock an eine GmbH mit Sitz in der Schweiz, deren Anteile er gemeinsam mit anderen Familienmitgliedern hielt. Das Finanzamt rechnete ihm dennoch weiterhin die Umsätze und Einkünfte aus der Betreuung der (ausschließlich) österreichischen Kunden zu. Trotz der zwischen den Kunden und der GmbH abgeschlossenen Werkverträge habe sich an der persönlichen Leistungserbringung durch den Steuerpflichtigen nichts geändert, nur er habe die Chancen und Risiken aus der Beratungstätigkeit.

Das BFG wies die Beschwerde ab und führte aus, die Übertragung von Beratungsleistungen sei nur anzuerkennen, wenn das übernehmende Unternehmen nach außen auftrete. Im vorliegenden Fall sei aber unverändert der Steuerpflichtige nach außen aufgetreten und habe die Marktchancen genutzt, Leistungen erbracht und das Unternehmerrisiko getragen.

S. 925 Rechtliche Beurteilung:Zur Umsatzsteuer: Als Leistender gilt auf dem Gebiet der Umsatzsteuer, wer die Leistungen im eigenen Namen erbringt bzw im Außenver...

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