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SWK 22, 5. August 2022, Seite 923

Kosten für Privatklinik als außergewöhnliche Belastung – Nachweis der Notwendigkeit der Maßnahmen

Entscheidung: Ra 2020/13/0062 (Amtsrevision, Aufhebung wg Verletzung von Verfahrensvorschriften).

Norm: § 34 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Eine Steuerpflichtige machte ua Kosten für eine Operation in einer Privatklinik (samt stationärem Aufenthalt) als außergewöhnliche Belastungen geltend. Das Finanzamt berücksichtigte diese Kosten mangels Vorliegens einer ärztlichen Verordnung nicht.

Das BFG gab der Beschwerde Folge und führte aus, im Hinblick auf den – unbestrittenen – Krankheitsverlauf der Steuerpflichtigen sei anzunehmen, dass die Operation zwingend notwendig gewesen sei, zumal sich niemand einer nicht notwendigen Operation unterziehen würde.

Rechtliche Beurteilung: § 34 Abs 3 EStG macht den Anspruch auf Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung davon abhängig, dass die Belastung dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwächst; die Zwangsläufigkeit ergibt sich bei Krankheitskosten aus der Tatsache der Krankheit.

Zu den als außergewöhnliche Belastung abzugsfähigen Krankheitskosten zählen nur Aufwendungen für solche Maßnahmen, die zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig sind. Zum Nachweis der Notwendigkeit ist nach der VwGH-Rechtsprechung ein ärztliches Zeu...

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