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Steuerverfassungsrechtliche Gedanken zur etwaigen (Wieder-)Einführung einer Nettovermögensteuer
Verfassungsrechtliche Grenzen
In jüngster Zeit wird häufig die Forderung nach einer stärkeren Besteuerung von Vermögen in der Öffentlichkeit in Österreich erhoben. Insbesondere die Wiedereinführung einer Nettovermögensteuer wird diskutiert. Der erhöhte staatliche Finanzbedarf, ausgelöst durch die COVID-19-Pandemie, sowie die zunehmende Ungleichverteilung von Vermögen, aber auch die steigende Inflation haben die diesbezügliche steuerpolitische Debatte befeuert. Konkrete inhaltliche und sachliche Substanz findet sich in der öffentlichen Diskussion leider oftmals wenig. Dieser Beitrag greift daher einige steuerverfassungsrechtliche Gesichtspunkte ohne Anspruch auf Vollständigkeit auf.
1. Österreich erhebt aktuell keine Nettovermögensteuer
Unter Nettovermögensteuern werden Steuern auf das Reinvermögen, die in die Vermögenssubstanz selbst eingreifen, verstanden. Im Gegensatz zur Grundsteuer, die sich ausschließlich auf bestimmte Vermögensgegenstände – nämlich Grundvermögen – bezieht, umfasst eine Nettovermögensteuer in der Regel das gesamte Reinvermögen eines Steuerpflichtigen.
Österreich erhebt seit 1994 keine Nettovermögensteuer mehr. Zuvor wurde in Österreich eine Nettovermögensteuer für natürliche Personen mit 1 % ...