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SWK 22, 5. August 2022, Seite 913

„Wohnungseigentümer-Errichtergemeinschaften“ als Pflichtmitglieder von Tourismusverbänden?

Keine Pflichtmitgliedschaft ohne wirtschaftlichen Nutzen aus dem Tourismus

Reinhold Beiser

„Wohnungseigentümer-Errichtergemeinschaften“ errichten als Bauherren Wohnungseigentumsanlagen und übertragen Wohnungseigentum an ihre Miteigentümer gegen Ersatz der Errichtungskosten. Rz 781 UStR qualifiziert Wohnungseigentümer-Errichtergemeinschaften als Unternehmer mit Vorsteuerabzug aus den Baukosten und die Einräumung von Wohnungseigentum gegen Ersatz der Baukosten als steuerpflichtigen Umsatz zum Regelsteuersatz. Lösen diese Umsätze Tourismusabgaben aus? Diese Frage wird nach § 2 Tiroler Tourismusgesetz stellvertretend für alle Tourismusabgaben der Bundesländer (mit Ausnahme von Wien) gelöst.

1. Steuergegenstand von Tourismusabgaben

1.1. Verknüpfung einer Pflichtmitgliedschaft mit einer Unternehmerqualität nach § 2 UStG

Steuergegenstand der Tourismus- und Fremdenverkehrsabgaben der Bundesländer mit Ausnahme von Wien ist der Nutzen aus dem Tourismus. Die Qualität als Pflichtmitglied verknüpft die Qualität als Unternehmer nach § 2 UStG mit einem Nutzen aus dem Tourismus im jeweiligen Bundesland.

1.2. Wirtschaftlicher Nutzen aus dem Tourismus als notwendige Bedingung einer Abgabepflicht

Der „wirtschaftliche Nutzen, den der selbständig Erwerbstätige aus dem Aufenthalt von Gästen in Tirol zieht“, bildet den Steuergegenstand. Nur Unternehme...

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