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Das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG)
Die Umsetzung der DAC 7
Mit dem AbgÄG 2022 wurde das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG), mit dem die Richtlinie (EU) 2021/514 (DAC 7) in nationales Recht transformiert wird, beschlossen. Im Folgenden soll ein Überblick über dieses Gesetz gegeben werden.
1. Umsetzung von Unionsrecht
Die DAC 7 wurde im März 2021 im Rat der EU einstimmig beschlossen. Sie stellt die sechste Änderung der Richtlinie (EU) 2011/16 (Amtshilferichtlinie) dar und ist Teil des von der Europäischen Kommission veröffentlichten Maßnahmenpakets zur Herstellung einer „faire[n], effiziente[n] und nachhaltige[n] Besteuerung“ innerhalb der EU. Die DAC 7 verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, bis zum Rechtsvorschriften zu erlassen, um den Regelungen der DAC 7 nachkommen zu können. Entsprechend Art 288 AEUV bleiben die Wahl und Form der innerstaatlichen Umsetzung den EU-Mitgliedstaaten überlassen.
Die innerstaatliche Umsetzung der DAC 7 erfolgt in Österreich primär durch das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG). Das DPMG verpflichtet Plattformbetreiber zur Erfassung, Überprüfung und Meldung plattform(betreiber)- und anbieterbezogener Informationen, soweit relevante Tätigkeiten iSd DPMG vorliegen. Des Weiteren sollen bestimmte...