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SWK 22, 5. August 2022, Seite 890

Arbeitsrechtliche Konsequenzen von Verkehrsbeschränkungen

Ablösung der Quarantäne

Andreas Gerhartl

Die COVID-19-Quarantäne wurde mit August durch Verkehrsbeschränkungen ersetzt. Durch die Neuregelung werden zahlreiche (auch) arbeitsrechtliche Fragen und Probleme aufgeworfen. Diese Thematik soll hier skizziert werden.

1. Überblick

Die COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung (COVID-19-VbV) gilt seit und löst die Quarantäne (behördliche Absonderung) nach dem EpiG ab. Aufgrund von SARS-CoV-2 ausgestellte Absonderungsbescheide gemäß § 7 EpiG verlieren daher mit diesem Datum ihre Rechtswirkungen. Wurde für eine Person aufgrund einer Infektion mit SARS-CoV-2 ein Absonderungsbescheid gemäß § 7 EpiG ausgestellt, dessen Laufzeit am noch andauert, gelten somit ab diesem Zeitpunkt die Verkehrsbeschränkungen nach der COVID-19-VbV.

Die COVID-19-VbV gilt für Personen, für die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt. Nicht von ihrem Geltungsbereich umfasst sind daher etwa Kontaktpersonen eines positiv Getesteten. Die Verkehrsbeschränkungen enden jedenfalls spätestens zehn Tage ab dem Zeitpunkt der Probenahme. Ein „Freitesten“ ist ab dem fünften Tag nach dem Zeitpunkt der Probenahme möglich, wobei die „Freitestung“ bei einem negativen PCR-Test oder einem CT-Wert von mindestens 30 gelu...

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