Umsatzsteuer in der Bauwirtschaft
1. Aufl. 2020
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S. 2535. Vorsteuerabzug
5.1. Einleitung
Die Voraussetzungen für das Recht auf Vorsteuerabzug sind in § 12 UStG sowie in Art 12 UStG geregelt. Das Recht auf Vorsteuerabzug ist ein wesentliches Grundprinzip des gemeinschaftlichen Umsatzsteuersystems, welches nicht beeinträchtigt werden darf. Der Unternehmer soll durch den Vorsteuerabzug nicht mit Umsatzsteuer belastet sein. Die Rechtsvorschriften sehen jedoch in sachlicher Hinsicht einige Beschränkungen des Vorsteuerabzugsrechtes vor. Jedenfalls ausgeschlossen ist der Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit unecht steuerbefreiten Umsätzen sowie der Vorsteuerabzug aus bestimmten Aufwendungen, wie zum Beispiel Repräsentationsaufwendungen, Aufwendungen der privaten Lebensführung und dergleichen. Darüber hinaus wirkt sich die (anteilige) Zuordnung eines Gebäudes zum Unternehmensvermögen auf spätere Änderungen in den Verhältnissen aus und beeinflusst unter anderem das Ausmaß späterer Vorsteuerberichtigungen.
5.2. Recht auf Vorsteuerabzug
5.2.1. Überblick der gesetzlichen Bestimmungen
Gemäß § 12 Abs 1 und Artikel 12 Abs 1 UStG kann sich der Unternehmer die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
Ausgewiesene Vorsteuer auf Rechnungen: Die von anderen Unternehmern in einer Rechnung gemäß § 11 UStG an ihn gesondert ausgewiese...